Steuerliche Anerkennung

Seit der Gründung ist der Fördervereines nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Somit sind wir berechtigt, Spendenquittungen in diesem Sinne auszustellen.
Bescheinigungen über Einzelspenden werden üblicherweise unterjährig und zeitnah erstellt.
Bescheinigungen über die Mitgliedsbeiträge werden einmal jährlich erstellt und vor der Jahreshauptversammlung zugestellt.

Martin-Luther-Kirche
Mecklenbecker Str. 435
48163 Münster

Gemeindebüro
Frau Nora Grunwald

Dienstag von 9 bis 13 Uhr
Donnerstag von 13 bis 17 Uhr

Tel: 0251 71623
Email: ms-kg-johannes-1dontospamme@gowaway.kk-ekvw.de

 

Gnadenkirche
Düesbergweg 102
48153 Münster

Gemeindebüro
Frau Maria May

Montag von 9 bis 12 Uhr
Mittwoch von 10 bis 12 Uhr
Donnerstag von 16 bis 18 Uhr

Tel: 0251 780380
Email: ms-kg-johannes-2dontospamme@gowaway.kk-ekvw.de